Verordnung auf Grünem Rezept

Verordnung auf Grünem Rezept

Das Grüne Rezept ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, auch freiverkäufliche Arzneimittel zu verordnen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Medikament zwar ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist, aber medizinisch notwendig und therapeutisch begründet sein sollte. Im Gegensatz zum rosa Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für grüne Rezepte normalerweise nicht automatisch.

Allerdings gibt es bei vielen Krankenkassen Ausnahmeregelungen, unter denen eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme möglich ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Arzt oder die Ärztin das Medikament als medizinisch erforderlich einstuft und dies begründet. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Kasse und je nach Art des Arzneimittels.

Es lohnt sich, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Kosten übernommen werden. Oft ist es hilfreich, die ärztliche Verordnung mit einer Begründung einzureichen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Apotheke können Sie beraten, welche Chancen auf eine Kostenübernahme bestehen.

Generell sollten Sie sich vor der Einnahme von Medikamenten, die auf einem Grünen Rezept verordnet wurden, von Ihrem Apothekenpersonal informieren lassen. So stellen Sie sicher, dass das Mittel zu Ihrer Krankengeschichte und zu anderen Medikamenten passt, die Sie möglicherweise nehmen.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen nicht die Beratung durch einen Arzt oder eine Apothekerin.